Hilfe, die Studierenden haben die Aufgaben meiner Online-Prüfung abfotografiert und gespeichert! Was soll ich jetzt tun?

Nichts, wegen des Streisand-Effekts und weil die Studierenden sich bis zur nächsten Prüfung mit etwas Glück sowieso nicht mehr daran erinnern oder die Bilder nicht wiederfinden! Natürlich war auch damit zu rechnen, dass das passieren würde. Die Studierenden wären ja äußerst naiv, dies nicht zu tun und die Prüfungsaufgaben nicht abzuspeichern. Es ist technisch ja auch überhaupt gar kein Problem. Selbst wenn direkte Screenshots durch einen Safe-Exam-Browser verboten wären, per HDMI-Splitter oder eben einer externen Kamera kann man das immer bewerkstelligen (ähnlich wie früher, als Leute mit einem Camcorder auf einem Stativ im Kino die Blockbuster abgefilmt haben). Wie sagt das Sprichwort der Informatik so schön: „Was mit Daten passieren kann, wird passieren.“ Also einfach die Füße stillhalten und nichts machen.

Wie nichts? Aber irgend etwas muss man da doch machen können?

Natürlich muss man sich für jede Online-Prüfung immer wieder neue Aufgabenstellungen erarbeiten und ausdenken, weil die Aufgaben erst mal „verbrannt“ sind. Außer nach zwei bis drei Jahren, da kann man wieder Aufgaben aus dem ersten Durchlauf nachnutzen, zumindest in umformulierter Variante, wegen des „digitalen Vergessens“. Wichtig ist auch, dass die Aufgabentexte nicht vollständig googlebar sind.

Dazu ein kleines Beispiel: Wenn man nach der Ableitung der Sinusfunktion fragt, kann das jede/r sehr einfach bei Google suchen. Wenn man nach der Ableitung der „folgenden Funktion“ fragt, die dann durch ein Diagramm dargestellt ist, muss man erst mal wissen, dass es eine Sinusfunktion ist und kann dann danach suchen. Das macht schon einen großen Unterschied.

Aber ich habe doch ein Urheberrecht auf meine Klausuraufgaben, oder nicht?

Ein Urheberrecht für einzelne Fragen und Klausuraufgaben ist meist fragwürdig, weil diese oft nicht die nötige Schöpfungshöhe überschreiten. Anders sieht es dagegen möglicherweise bei einem ganzen Prüfungsbogen bzw. Aufgabensatz als Sammlung aus. Nähere Information liefert das Kurzgutachten Klausuren(fern)leihe der Rechtsinformationsstelle Digitale Hochschule NRW.

Aus Sicht der Studierenden könnte man aber mit „Public money, public code“ argumentieren. Lehrende und Prüfende werden (meist) von der öffentlichen Hand bezahlt, Lehr- und Prüfungsinhalte zu erstellen. Warum sollten diese Inhalte dann nicht auch frei öffentlich nutzbar sein?

Aber ich durfte ja auch keine Video- und Tonaufzeichnungen der videoüberwachten Fernprüfung machen!

Ja, das hat aber etwas mit den Persönlichkeitsrechten der Studierenden zu tun, nicht mit den Urheberrechten von Prüfungsaufgaben. Man durfte ja früher auch keine Fotos oder Videos von Studierenden bei Präsenzprüfungen machen.

Aber trotzdem haben die Studierenden jetzt Aufzeichnungen meiner schönen Prüfungsaufgaben? Was ist, wenn sie die an nachfolgende Jahrgänge weitergeben oder auf irgendwelche Webseiten hochladen?

Da ist tatsächlich eine spannende Frage. Es gibt natürlich typische Altklausurensammlungen. Dort ist im Bezug auf bestimmte Grundlagenfächer natürlich auch sehr viel dabei, zumindest an Aufgabenstellungen, wenig an ausgearbeiteten Lösungen. Das Problem aus studentischer Sicht dabei: Es gibt in den meisten Grundlagenfächern einfach sehr viele Aufgaben. Selbst den Lehrpersonen fällt es manchmal schwer, dort den Überblick zu behalten. Wie sollen das dann die Studierenden schaffen? Die von den Studierenden gesammelten Aufgaben sind ja meist nicht ordentlich sortiert, verschlagwortet, mit Meta-Daten angereichert, volltext-durchsuchbar gemacht, etc.

Ab einer gewissen Anzahl von solchen unscharf abfotografierten und schief eingescannten Aufgaben lohnt es sich auch aus studentischer Sicht irgendwann zeitlich nicht mehr, eine eventuell passende Lösung zu suchen, als einfach selbst eine Lösung zu entwickeln. In vergangenen Online-Open-Book-Prüfungen gab es Studierende, die randomisiert zugeordnete Aufgaben nicht korrekt gelöst haben, zu denen es ebenso zufällig genau DIE exakt passende Lösung als YouTube-Video gab (das man natürlich auch erstmal finden und dann auch noch anschauen muss).

Wirklich spannend wird es, wenn Studierende die Prüfungsaufgaben an Webseiten wie Chegg oder Learn + earn! („Teile klausurrelevante Fragen + Antworten & verdien’ dir damit je 50ct dazu. Alt- oder Probeklausur, Tutor- oder Übungsaufgabe – mach’ dein Wissen zu G€ld & gleichzeitig deinen Kommilitonen zugänglich!“) verkaufen. Letzendlich gilt für solche Webseiten aber vermutlich das gleiche wie für die Altklausurensammlung der Fachschaften, auch wenn die Situation in der US-amerikanischen Hochschullandschaft etwas anders eingeschätzt wird.

Also bleibt eigentlich alles genau so wie früher, als die Studierenden auch mal einen Prüfungsbogen aus der Präsenzklausur geschmuggelt oder heimlich abgeschrieben haben?

Genau!

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